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Meldung eines Todesfalles


Todesfälle sind beim Zivilstandsamt des Sterbeortes zu melden.

Todesfall im Spital, in einem Alters- und Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung
Diese Institutionen melden dem Zivilstandsamt den Tod Ihrer Angehörigen / Ihres Angehörigen innert 2 Tagen.

Todesfall zu Hause
Melden Sie dem Bestattungsamt persönlich den Tod Ihrer Angehörigen / Ihres Angehörigen innert 2 Tagen. Bringen Sie Ihren gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit.

Von der verstorbenen Person wird benötigt:

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Familienausweis oder Familienbüchlein
  • Reisepass und Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen (Über allfällige weitere Dokumente geben wir Ihnen gerne Auskunft (Telefon 071 878 70 31)).


Bestattungsämter im Zivilstandskreis
GrubExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., HeidenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., LutzenbergExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., ReuteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., WaldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., WalzenhausenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., WolfhaldenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.