Vaterschaftsanerkennung Falls das MerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Ihre Fragen zur Anerkennung nicht vollständig beantwortet hat, zögern Sie nicht, uns telefonisch (071 878 70 31) zu kontaktieren. Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im ZivilstandswesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Sie werden nach der Beurkundung der Anerkennung abgerechnet. Häufige FragenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Gemeinsame SorgeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ErziehungsgutschriftenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ZivilstandskreiseExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |