Namenserklärung nach Eheauflösung Falls das MerkblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Ihre Fragen zur Namenserklärung nicht vollständig beantwortet hat, zögern Sie nicht, uns telefonisch (071 878 70 31) zu kontaktieren. Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig. Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im ZivilstandswesenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Sie werden nach der Namenserklärung abgerechnet. |