https://www.rehetobel.ch/de/zivilstandesamt/todesfall/todesfallwasmacht/
29.03.2024 07:45:11


Was erledigt das Zivilstandsamt?



Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt Folgendes:
  • Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
  • Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Todesmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörede (KESB), sofern der/die Verstorbene minderjährige Kinder hinterlässt
  • Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
  • Todesmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern der/die Verstorbene anerkann­ter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war