Grundstückgewinnsteuer
Die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte direkt an: Kantonale Steuerverwaltung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.Rechtsdienst und Spezialsteuern, Kasernenstrasse 2, 9100 Herisau: Frau Nicole Graf, Tel.: 071 353 63 06, n.graf@ar.ch
Zugehörige Objekte
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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