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06.10.2024 13:38:45
Namenserklärung nach EheauflösungFalls das Merkblatt Ihre Fragen zur Namenserklärung nicht vollständig beantwortet hat, zögern Sie nicht, uns telefonisch (071 878 70 31) zu kontaktieren.
Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig. Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Sie werden nach der Namenserklärung abgerechnet. |