Grundstückgewinnsteuer
Zuständiges Amt: Grundbuchamt Heiden-Grub-Lutzenberg-Rehetobel-Wald-Wolfhalden Verantwortlich: Die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer erfolgt durch die Kantonale Steuerverwaltung. Für Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte direkt an: Kantonale Steuerverwaltung Rechtsdienst und Spezialsteuern, Kasernenstrasse 2, 9100 Herisau: Frau Nicole Graf, Tel.: 071 353 63 06, n.graf@ar.ch Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebotes der Gemeinde Rehetobel anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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