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Pass

Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle
Verantwortlich: Altherr Zivian, Susanne

Ordentlicher Pass

Seit dem 1. März 2010 ist die revidierte Ausweisgesetzgebung in Kraft. Es werden nur noch biometrische Pässe (Pass 10 / E-Pass) hergestellt. Passmodelle 03 und 06 werden nicht mehr ausgestellt, behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ende ihrer Laufzeit (vorbehalten bleiben Einreisebestimmungen in die USA).

Einen Pass 10 (auch Kombi mit gleichzeitiger Bestellung einer Identitätskarte möglich) können Sie entweder direkt beim Passbüro in Herisau oder mit dem Online-Formular beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schweizerpass.ch


Provisorischer Pass

Wenn die Zeit für die Ausstellung eines ordentlichen Passes nicht mehr reicht, können Sie einen provisorischen Pass in dringenden Fällen innerhalb weniger Stunden beantragen.
Wir verweisen Sie auf die Internetseite des Passbüros in Herisau.

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