Im Kantonalen Baugesetz ist festgehalten, dass Gemeinderichtpläne in der Regel 10 Jahre nach Inkrafttreten gesamthaft zu überprüfen und wenn nötig zu überarbeiten sind. Der Gemeinderat hat deshalb eine Ortsplanungskommission (OPK) gebildet, deren Aufgabenbereich folgende Aufträge und Themen beinhaltet: - Revision Richtplan
- Revision Zonenplan
- Integration der Naturgefahrenkarte in den Zonenplan
- Kontrollen bzw. Revisionen der Quartierpläne
- Erstellung Erschliessungsprogramm
- allfällige daraus entstehende Folgeprojekte
Die Arbeiten der Ortsplanungskommission (OPK) werden von einem Raumplanungsbüro begleitet. Zum Pflichtenheft.
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