Baubewilligungskommission
Die BBK setzt sich wie folgt zusammen:
- Das Präsidium durch ein Mitglied des Gemeinderates
- Mitglieder aus der Bevölkerung (vom Gemeinderat gewählt)
Präsidium
Pflichten:
- Leiten von BBK-Sitzungen
- Weisungen und Absprachen an Bausekretariat
- Bürositzung mit Bausekretariat
- Beratung der Gesuchsteller/ Bauherrschaft in Absprache mit Bausekretariat
- Eröffnung der Entscheide und Verfügungen
- Veranlassung und Durchführung von Einspracheverhandlungen
- Teilnahme an Rekursaugenschein
- Berichterstattung an den Gemeinderat
- Nimmt an den Baupräsidentenkonferenzen teil
- Besucht Weiterbildungskurse
- Öffentlichkeitsarbeiten
- Repräsentationspflichten
Zum Pflichtenheft
Kontakt
BaubewilligungskommissionKirchplatz 6
Postfach 64
9410 Heiden
Tel. 071 898 89 23
samuel.schubiger@heiden.ar.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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