Unterstellung Entschädigungsreglement unter das fakultative Referendum
Nach Art. 5 und Art. 20 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2025 das Entschädigungsreglement genehmigt und für die Unterstellung unter das fakultative Referendum verabschiedet.
Das fakultative Referendum dauert vom 01. Januar bis 30. Januar 2026.
Eine Abstimmung findet nur statt, wenn 50 Stimmberechtigte dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung schriftlich verlangen.
Zugehörige Objekte
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| Entschädigungsreglement (PDF, 113.4 kB) | Download | 0 | Entschädigungsreglement |