Gründung Flurgenossenschaft St. Gallerstrasse 44 - 50; öffentliche Auflage
An der Gründungsversammlung vom 05. November 2024 wurde die Flurgenossenschaft St. Gallerstrasse 44 - 50 konstituiert und die Statuten inkl. Kostenteiler genehmigt. Die Statuten mit Mitgliederverzeichnis, Kostenteiler und Einzugsgebiet liegen gemäss Art. 174 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB, bGS 211.1) während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Auflageort
Gemeindekanzlei Rehetobel, 9038 Rehetobel oder www.rehetobel.ch
Auflagedauer
21. Juli 2025 bis 21. August 2025
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Gründung der Flurgenossenschaft St. Gallerstrasse 44 – 50 kann während der Auflagefrist schriftlich an die Gemeindekanzlei Rehetobel, zuhanden des Vorstandes der Flurgenossenschaft, Einsprache erhoben werden. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
250107 Statuten der Flurgenossenschaft St. Gallerstrasse 44-50 (PDF, 1.7 MB) | Download | 0 | 250107 Statuten der Flurgenossenschaft St. Gallerstrasse 44-50 |
250107 Kostentabelle Flurgenossenschaft St. Gallerstrasse 44-50 (PDF, 44.13 kB) | Download | 1 | 250107 Kostentabelle Flurgenossenschaft St. Gallerstrasse 44-50 |