Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Die Kernaufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind:
- Kindeswohlgefährdungen abwenden
- Schutz und Hilfe für erwachsene Personen organisieren
- Eigene Vorsorge (Vorsorgeaufträge, Patiententenverfügung, gesetzliche Vertretungsrechte) beurteilen
- Beistandspersonen beaufsichtigen
- Pflegeplätze beaufsichtigen
Ab 1. Januar 2024 werden «Handlungsfähigkeitszeugnisse» nur noch von der KESB ausgestellt. Details finden Sie hier: Aktuelles
Kontakt
Kindes- und ErwachsenenschutzbehördeKasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
Tel. 071 353 66 60
kesb@ar.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag
08:00 - 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen
Dienstag
08:00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen
Freitag
08:00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr
In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).
Zugehörige Objekte
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