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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kernaufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind:

  • Kindeswohlgefährdungen abwenden
  • Schutz und Hilfe für erwachsene Personen organisieren
  • Eigene Vorsorge (Vorsorgeaufträge, Patiententenverfügung, gesetzliche Vertretungsrechte) beurteilen
  • Beistandspersonen beaufsichtigen
  • Pflegeplätze beaufsichtigen

 

Ab 1. Januar 2024 werden «Handlungsfähigkeitszeugnisse» nur noch von der KESB ausgestellt. Details finden Sie hier: Aktuelles

Kontakt

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kasernenstrasse 4
Postfach 1259
9102 Herisau
Tel. 071 353 66 60
kesb@ar.ch

Website

Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen
Dienstag
08:00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12.00 Uhr, Nachmittag geschlossen
Freitag
08:00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 16.00 Uhr

In dringenden Fällen erreichen Sie uns ausserhalb der Öffnungszeiten über die kantonale Notrufzentrale (071 343 66 66).

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