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Kommende Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
07.04.2024    Kommunale Ergänzungswahlen (1. Wahlgang)
05.05.2024    Kommunale Ergänzungswahlen (2. Wahlgang)
09.06.2024    Eidgenössische Volksabstimmung
22.09.2024    Eidgenössische Volksabstimmung
24.11.2024    Eidgenössische Volksabstimmung


Vergangene Abstimmungs- und Wahltermine

Datum Titel
03.03.2024    Eidgenössische Volksabstimmung
26.11.2023    Kantonale Vorlagen
22.10.2023    National- und Ständeratswahlen
17.05.2020    Blanko-Abstimmungstermin
09.02.2020    Blanko-Abstimmungstermin
24.11.2019    Eidgenössische Volksabstimmung ev. Kantonale Volksabstimmung


Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ar.ch und des Bundes unter www.admin.ch
 
Urnenstandort

Urnenöffnungszeiten

Sonntag, von 09.30 bis 11.00 Uhr, Gemeindezentrum

Die vorzeitige Stimmabgabe ist vor dem Abstimmungs-Sonntag möglich am
Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag,
jeweils von 10.30 bis 11.30 Uhr, Gemeindekanzlei
 
Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bis Dienstag vor der Abstimmung bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
 
Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert.
  • Legen Sie das Stimmkuvert mit Ihren Stimm- und Wahlzetteln und den Stimmausweis in das Kuvert "Zustell- und Antwortkuvert". Mit diesem Kuvert haben Sie die Unterlagen auch erhalten.
  • Das Stimmkuvert und der Stimmausweis können mit demselben Fensterkuvert, mit dem die Unterlagen zugestellt wurden, entweder frankiert an die Gemeindekanzlei Rehetobel gesandt oder kostenlos in den Briefkasten beim Haupteingang der Gemeindeverwaltung geworfen werden. Die briefliche Stimmabgabe muss spätestens am Abstimmungs-Sonntag vor Urnenschluss bei der Gemeindekanzlei eingetroffen sein.

Siehe auch Gesetz über die politischen Rechte bGS 131.12