Was erledigt das Zivilstandsamt?
Nach Erhalt des Geburtsmeldeformulars erledigt das Zivilstandsamt Folgendes: - Eintragung Ihres Kindes im Personenstandsregister
- Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein
- Geburtsmitteilung an den schweizerischen Wohnort der Eltern
- Geburtsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Geburtsmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind
- Geburtsmitteilung an das Staatssekretariat für Migration, sofern ein Elternteil anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener ist
|
|