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24.04.2024 22:41:41


Vaterschaftsanerkennung



Falls das Merkblatt Ihre Fragen zur Anerkennung nicht vollständig beantwortet hat, zögern Sie nicht, uns telefonisch (071 878 70 31) zu kontaktieren.

Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Sie werden nach der Beurkundung der Anerkennung abgerechnet.

Häufige Fragen

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Gemeinsame Sorge

Erziehungsgutschriften

Zivilstandskreise