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29.03.2024 12:07:16


Vornamen, Familiennamen



Wie soll Ihr Kind heissen?
Die Wahl des Vornamens ist grundsätzlich frei. Das Zivilstandsamt weist jedoch Vornamen zurück, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.

Fällt Ihnen die Vornamenswahl schwer, finden Sie genügend entsprechende Literatur im Internet.

Welchen Familiennamen führt Ihr Kind?
Sind die Eltern miteinander verheiratet, so erhält das Kind den gemeinsamen Famili­ennamen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, können sie beim ersten Kind wählen, ob es den Familiennamen des Vaters oder der Mutter führt.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Ledignamen der Mut­ter.

Familienname nach späterer Heirat der Eltern
Heiraten die Eltern des Kindes nach der Geburt, so erwirbt das vorher geborene anerkannte Kind von Gesetzes wegen den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern, wie wenn es während der Ehe zur Welt gekommen wäre.

Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Besitzt das Kind nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit, kann das Namensrecht des Heimatlandes berücksichtigt werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft (Telefon 071 878 70 20).