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Voraussetzungen zur Eheschliessung



Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Verlobten das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein.



Hindernisse

Die Eheschliessung zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern ist verboten.

Zwangsheiraten, Zuwiderhandlungen gegen die sexuelle Integrität einer erwachsenen oder minderjährigen Person, Verbrechen und Vergehen gegen die Familie (Inzest, mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft: "Polygamie"), Eheschliessungen, die in der Absicht erfolgen, die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern zu umgehen ("Scheinehen") und Urkundenfälschung sind verboten, bzw. werden strafrechtlich verfolgt.