Jede Person kann beim Schweizerischen Strafregister einen sie betreffenden Auszug aus dem Strafregister anfordern. Auszüge über Dritte dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung an Privatpersonen abgegeben werden. Die im Strafregister erfassten Daten sind zudem für bestimmte Zwecke auch gewissen Verwaltungs- und Justizbehörden zugänglich.
Bestellung und Informationen Strafregisterauszug