Sozialhilfekommission
Die Sozialhilfebehörde nimmt strategische Aufgaben wahr und ist insbesondere verantwortlich für;
Die Sozialhilfebehörde ist ferner zuständig für;
Die Sozialhilfebehörde nimmt die Aufsicht über den Sozialdienst wahr. Als Mitglied mit beratender Stimme ohne Stimmrecht nimmt der/die Leiter/in Soziale Dienste / an den Sitzungen teil. Diese Person führt gleichzeitig das Aktuariat. Zum Pflichtenheft
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