kantonale Wahl des Landammans
Wahltermin | 12.02.2017 |
Ebene | Kanton |
Institution | Exekutive |
Dokumente | Edikt kant. Ergänzungswahlen 12. Februar 2017 (pdf, 1261.9 kB)
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Beschreibung |
Auf Ende des laufenden Amtsjahres endet die ordentliche Amtsdauer als Landammann von Matthias Weishaupt. Der Landammann wird aus der Mitte des Regierungsrates gewählt. Wählbar als Landammann ist somit nur, wer gleichzeitig in den Regierungsrat gewählt wird oder bereits Mitglied des Regierungsrates ist. Die Wahl erfolgt gemäss Verfassung für eine Dauer von zwei Jahren. Nach Ablauf einer vollen Amtsdauer ist für eine Amtsdauer auszusetzen. |
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