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kantonale Wahl des Landammans

Wahltermin12.02.2017
EbeneKanton
InstitutionExekutive
DokumenteEdikt kant. Ergänzungswahlen 12. Februar 2017 (pdf, 1261.9 kB)
 
Beschreibung
Auf Ende des laufenden Amtsjahres endet die ordentliche Amtsdauer als Landammann von Matthias Weishaupt. Der Landammann wird aus der Mitte des Regierungsrates gewählt. Wählbar als Landammann ist somit nur, wer gleichzeitig in den Regierungsrat gewählt wird oder bereits Mitglied des Regierungsrates ist. Die Wahl erfolgt gemäss Verfassung für eine Dauer von zwei Jahren.

Nach Ablauf einer vollen Amtsdauer ist für eine Amtsdauer auszusetzen.
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