Verantwortlich für alle gemeindeeigenen Hochbauten, Strassen, Wege und Plätze sowie Friedhof
Hochbauten:
- Unterhalt aller Gebäude
- Festlegen der Mietzinsen und Benützungsgebühren
- Eine sinnvolle Raumnutzung gewährleisten
- Vermieten und verwalten der verschiedenen Räume
- Erstellen von Betriebsreglementen wo nötig
- Anstellen techn. Personal
- Bedarf abklären bei Kauf oder Verkauf von Imobilien durch die Gemeinde
Tiefbauten:
- Unterhalt und Pflege der der Gemeinde-, Flurgenossenschafts-, und Korporationsstrassen auf dem Gemeindegebiet
- Gewährleistung des Winterdienstes
- Unterhalt und Pflege der Wanderwege, der Parkanlagen und des Friedhofes
- Vermieten von Parkplätzen
- Erstellen und vollziehen des Strassenreglementes
- Anstellung techn. Personal
- Vergabe von Aufträgen an Dritte ( im Rahmen des bew. Kredites)
- Bei Bedarf Zusammenarbeit mit kant. Tiefbauamt
Als Mitglied mit beratender Stimme ohne Stimmrecht nimmt der/die Bauverwalter/in an den Sitzungen teil. Diese Person führt gleichzeitig das Aktuariat. Als stellvertretende/r Präsident/in wird ein Mitglied des Gemeinderats gewählt.
Weitere Berater/innen welche bei Bedarf zu den Sitzungen beigezogen werden (ohne Stimmrecht) sind: Die Schulhauswarte, Klär- und Wasserwart/in, BfU-Sicherheitsdelegierte/n, Schulleiter/in, Förster/in, Strassenmeister/in, Gemeindezentrum-Hauswarte.
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Pflichtenheft