Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 6. Dezember 2010 besteht das Obergericht aus 18 Mitgliedern. Für die Amtsdauer 2019–2023 bleibt die Mitgliederzahl unverändert.
Wählbar in das Obergericht sind auch Personen, die noch keinen Wohnsitz im Kanton haben. Die gewählte Person muss spätestens auf den Zeitpunkt des Amtsantrittes im Kanton Wohnsitz nehmen.
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