Seit der letzten Gesamterneuerung besteht der Regierungsrat aus fünf vollamtlichen Mitgliedern. Für die Amtsdauer 2019–2023 sind wiederum fünf vollamtliche Mitglieder in den Regierungsrat zu wählen. Wählbar sind die im Kanton Stimmberechtigten.
Gemäss Kantonsverfassung ist eine Wiederwahl dreimal möglich. Aufgrund dieser Bestimmung scheiden auf Ende der laufenden Amtsdauer Matthias Weishaupt und Köbi Frei aus dem Regierungsrat aus.
|