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Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Abstimmungstermin25.11.2018
EbeneBund
InstitutionObligatorisches Referendum
DokumenteErläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018 (pdf, 468.3 kB)
 
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) annehmen?
 
Beschreibung

In Kürze 

Die Sozialversicherungen sollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die es nötig haben. Heute wird allein aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen überprüft, ob jemand Anrecht auf eine Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden. Neu sind «verdeckte Beobachtungen» möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer Observation muss die betroffene Person informiert werden und kann sich vor Gericht wehren. Wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird, sind keine Observationen möglich. 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Die Sozialversicherungen unterstützen gezielt jene Menschen, die auf ihre Leistungen angewiesen sind. Damit sie die Ansprüche zweifelsfrei abklären können, sind in wenigen Fällen verdeckte Beobachtungen notwendig. Die Observationsartikel setzen dafür die notwendigen Grenzen und schützen die Rechte der Betroffenen.

Empfehlung des Referendumskomitees

Dem Referendumskomitee gehen die Gesetzesartikel über die Observation zu weit: Die Sozialversicherungen erhalten einen Blankoscheck für willkürliche Überwachungen, dürfen die Privatsphäre der Versicherten massiv verletzen und werden dabei nicht kontrolliert. Die technischen Mittel für Observationen werden kaum eingeschränkt.



Stimmberechtigte1'315   
Stimmbeteiligung60.84%   
 
VorlageJa-Stimmen49762.75% 
VorlageNein-Stimmen29537.25%
VorlageLeer8  
VorlageUngültig0  
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