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Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Gehehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Abstimmungstermin19.05.2019
EbeneBund
InstitutionBundesbeschluss
DokumenteAbstimmungsbroschuere_19-05-2019_DE.pdf (pdf, 758.2 kB)
 
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklungdes Schengen-Besitzstands) annehmen?
 
Beschreibung

Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.

Mit diesen Massnahmen werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

  • genaue Klärung der Herkunft der Waffen
  • wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes
  • verbesserter Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten, wie etwa die Bekanntgabe, wem in der EU eine Waffe verweigert wurde

Die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» hat gegen diese Anpassung des Schweizer Rechts das Referendum ergriffen. Sie ist der Ansicht, dass damit Angstmacherei betrieben werde und dass die neuen Bestimmunen nicht dazu beitrügen, den Terrorismus und die Kriminalität zu bekämpfen. Zudem widerspreche sie der Bundesverfassung und dem Volkswillen und bedrohe das Recht auf Waffenbesitz und den tief in der schweizerischen Tradition verwurzelten Schiesssport.

Der Bundesrat und das Parlament versichern, dass mit dem neuen Recht nicht nur die Bevölkerung geschützt und der Missbrauch bekämpft werden, sondern dass auch die schweizerischen Sitten und Gebräuche, wie die Schiessanlässe unangetastet bleiben. Bei einer Ablehnung des angepassten Schweizer Rechts würde unser Land aus dem Verbund der Schengen-/Dublin-Staaten ausscheiden, es sei denn, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission beschliessen ausdrücklich etwas anderes. 

 

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklungdes Schengen-Besitzstands) annehmen? 

 
 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament ist klar: Die Teilrevision bringt punktuelle Verbesserungen beim Schutz vor Waffenmissbrauch und nur administrative Änderungen für einen Teil der Schützinnen und Schützen. Sie gefährdet unsere Schiesstradition nicht. Und sie sichert die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten. 

 

Empfehlung des Referendumskomitees

Laut dem Referendumskomitee verstösst die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie gegen die Schweizer Verfassung. Zudem werde das Recht auf Waffenbesitz abgeschafft. Der traditionelle Schiesssport werde zu Grabe getragen. Gleichzeitig nütze die Neuerung im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität nichts. 

 
 
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