Coronavirus: Entschädigung für Selbständigerwerbende / für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren / für Personen, die wegen Quarantänemassnahmen ihre Arbeit unterbrechen müssenDer Bundesrat hat am Freitagnachmittag, 20. März 2020, Massnahmen für Selbständigerwerbende und Eltern mit Kindern unter 12 Jahren sowie auch Personen, die ihre Arbeit wegen Quarantänemassnahmen unterbrechen müssen, bekannt gegeben. Jetzt liegen das Anmeldeformular und das Merkblatt zu diesen Beschlüssen vor: - 318.758 – Formular "Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung" https://www.ahv-iv.ch/p/318.758.d --> Bei Überlastung bitte das Formular direkt hier herunterladen: Corona Erwerbsersatz - 6.03 – Merkblatt "Erwerbsersatzentschädigung" https://www.ahv-iv.ch/p/6.03.d - 2.13 – Merkblatt "Informationen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Zusammenhang mit dem Coronavirus" https://www.ahv-iv.ch/p/2.13.d Welche Betriebe Anspruch haben, können Sie hier entnehmen: Wir bitten alle, die einen Anspruch geltend machen wollen, die Merkblätter zu lesen, das Antragsformular auszufüllen und den SOVAR zusammen mit den erforderlichen Dokumenten elektronisch (info@sovar.ch) oder per Post einzureichen an: Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden, Neue Steig 15, Postfach 1254, 9100 Herisau AR. Datum der Neuigkeit 31. März 2020
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